Verkehrsunfallregulierung Passau

(Verkehrs-)Unfallregulierung

Schadensregulierung, Personenschaden, Schmerzensgeld

"Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind" - dieser Satz hat auch nach 125 Jahren Automobilgeschichte selbst in Zeiten der Dieselaffaire und der Stickoxidebatte seine Berechtigung nicht verloren. Dementsprechend vielfältig sind auch Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen. Als nahezu ausschließlich medizinrechtlich ausgerichtete Kanzlei haben wir uns jedoch spezialisiert auf die Abwicklung großer Personenschäden im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.

Während sich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht üblicherweise mit Problemen um den Autokauf, Fahrverboten bzw. den Führerscheinentzug wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie einfacheren Schadensregulierungen nach Verkehrsunfällen mit den üblichen Vorfahrtsverletzungen, Blechschäden bzw. leichten Körperverletzungen ("HWS-Distorsion") beschäftigen, verfügt die Kanzlei Dr. Vachek Rechtsanwälte über ein qualifiziertes medizinrechtliches Knowhow für die Regulierung von Personengroßschäden. Wenn Sie oder ein Angehöriger von Ihnen Opfer eines Verkehrsunfalls mit schweren Unfallfolgen geworden ist (multiple Frakturen, Quetschungen, Verbrennungen, innere Verletzungen bis hin zum Tod) und es um die Bemessung und Geltendmachung eines (Hinterbliebenen-)Schmerzensgeldes geht, sind Sie bei uns richtig. Ebenfalls sind wir zur angemessenen Bezifferung der sich aus den körperlichen Einschränkungen ergebenden Folgeschäden (Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Rentenzahlung, vermehrte Bedürfnisse u. a.) in der Lage.

Entsprechendes gilt für andere schwere Unfälle, die sich nicht unmittelbar im Straßenverkehr ereignen, wie z. B. Badeunfälle, Stürze (z. B. Glatteissturz, Treppensturz, Leitersturz) oder schwere Körperverletzung (z. B. nach Gewaltdelikt)..


Relevante Suchbegriffe

Fahrzeugschaden – Sachverständigenkosten –  Vertretung bei Personenschäden (Schmerzensgeld, Rentenzahlung)

 
psau-vach 2024-12-02 wid-73 drtm-bns 2024-12-02